Liebe Vorleser*innen,
über Ihr Interesse an unseren Büchern freuen wir uns sehr! Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, auf deren Basis Sie Ihre Lesung – egal ob live oder digital – schnell, unkompliziert und lizenzrechtlich abgesichert umsetzen können.
Entnehmen Sie bitte dem Impressum des Buchs die Information, ob es sich um eine Carlsen-Originalausgabe oder eine deutsche Erstausgabe handelt. Sollte dort ein anderer deutscher Verlag als Rechteinhaber aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an die Kolleg*innen in den jeweiligen Häusern.
Von der Leseerlaubnis ausgenommen sind Titel aus dem Disney-Universum sowie alle Titel von Joanne K. Rowling.
Hinweise zum Harry Potter Book Day finden Sie unter:
https://www.carlsen.de/handel/veranstaltungsangebot/harry-potter
Weitergehende Informationen zu Harry-Potter-Veranstaltungen finden Sie hier:
https://www.carlsen.de/handel/veranstaltungsangebot/harry-potter-hinweise
Diese Informationen bieten einen grundlegenden Überblick über die urheberrechtlichen Bestimmungen bei Lesungen in verschiedenen Kontexten. Für spezifische Fragen zu einzelnen Werken oder besonderen Nutzungsszenarien steht unsere Lizenzabteilung gerne zur Verfügung.
Viel Spaß beim Vorlesen!
Auch in Bildungseinrichtungen unterliegen Lesungen dem Urheberrecht. Das bedeutet, dass literarische Werke grundsätzlich geschützt sind und ihre öffentliche Wiedergabe genehmigungspflichtig ist. Weitergehende hilfreiche Informationen zum Thema „Urheberrecht in Schulen" finden Sie zudem in der praxisnahen Handreichung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
Ausnahmen für Bildungseinrichtungen
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Unterrichtszweck: Lesungen, die im Rahmen des regulären Unterrichts stattfinden und nur für die Schüler*innen der jeweiligen Klasse zugänglich sind, fallen unter die Bildungs- und Wissenschaftsschranke des Urheberrechts.
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Keine kommerzielle Nutzung: Die Lesung darf keinen kommerziellen Zweck verfolgen.
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Quellenangabe: Bitte nutzen Sie folgende Copyrightangabe: Autor*in und ggf. Illustrator*in, Buchtitel © Carlsen Verlag GmbH, Hamburg
Genehmigungspflichtige Fälle
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Lesungen mit externem Publikum (z.B. Elternabende, Schulfeste)
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Lesungen durch externe Vorleser (z.B. eingeladene Autoren)
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Aufzeichnen von Lesungen:
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Sie können Ihre Lesung live streamen. Voraussetzung ist, dass die Lesung nicht downloadbar ist.
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Die Länge der Lesung darf 10 Minuten nicht überschreiten (reine Textlesungslänge).
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Falls Sie in einem geschlossenen, passwortgeschützten Raum (z.B. Schulserver, Kommunikationssoftware) Schüler*innen oder Kita-Kindern live vorlesen, dürfen Sie natürlich auch jeden Tag ein Stückchen aus dem gleichen Buch vorlesen. Das entspricht einer realen Vorlesesituation.
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Möchten Sie innerhalb Ihres geschlossenen, nicht-öffentlichen digitalen Raums die Lesung für eine spätere Abfrage per Aufzeichnung zur Verfügung stellen, so ist das für eine Woche (7 Kalendertage) möglich. Danach muss die Aufnahme entfernt werden.
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Mit der Lesung darf kein kommerzielles Interesse verbunden sein.
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Die Lesegenehmigung ist einmalig, nicht-exklusiv und kostenfrei.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass Sie die von Carlsen zur Verfügung gestellten Bilderbuchkinos nutzen (https://www.carlsen.de/schule-und-kita/bilderbuchkinos).
Die bereitgestellten Bilderbuchkinos dürfen Sie gern in Ihrer Einrichtung zeigen (z.B. Kita, Schule, Schulbücherei), sofern die Veranstaltung der Leseförderung dient und kostenlos angeboten wird. Bitte nutzen Sie folgende Copyrightangabe: Autor*in und ggf. Illustrator*in, Buchtitel © Carlsen Verlag GmbH, Hamburg
Es gelten die Vorgaben für Kindergärten und Schulen.
Prüfen Sie darüber hinaus, ob Ihre Bibliothek eine Pauschalvereinbarung mit einer Verwertungsgesellschaft hat. Diese decken oftmals bestimmte Nutzungsarten ab. Für spezielle Veranstaltungen können zusätzliche Genehmigungen nötig sein.
Genehmigungspflichtige Aktivitäten
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Öffentliche Lesungen aus urheberrechtlich geschützten Werken
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Lesungen mit begleitender Musik oder multimedialer Präsentation
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Aufzeichnung und Verbreitung von Lesungen
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Sollten Sie ein Bilderbuchkino zeigen wollen, das nicht in unserem kostenlosen Angebot enthalten ist, setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass wir für alle Titel, die nicht in unserem kostenlosen Pool enthalten sind, eine Gebühr in Rechnung stellen. Die Preise können Sie gern bei uns erfragen.
Sie können Ihre Buchvorstellung live streamen. Voraussetzung ist, dass die Lesung nicht downloadbar ist.
Ein Einstellen auf YouTube ist verboten.
Eine Story auf Instagram, die sich nach 24 Stunden automatisch löscht und die nicht in den Story-Highlights gespeichert wird, ist unter Einhaltung der Regeln erlaubt.
Die Länge Ihrer Lesung/Aufnahme darf 10 Minuten nicht überschreiten (reine Textlesungslänge).
Zu jedem Titel darf nur eine Lesung eines zusammenhängenden Texts/Textausschnitts aufgenommen werden.
In Verbindung mit der Lesung dürfen auch Bilder aus dem jeweiligen Buch gezeigt werden. Diese dürfen jedoch nicht zu einem Bilderbuchkino zusammengestellt werden.
Mit der Lesung darf kein kommerzielles Interesse verbunden sein.
Es soll auf Autor*in und ggf. Illustrator*in sowie den Titel des Buches hingewiesen werden.
Die Lesegenehmigung ist einmalig, nicht-exklusiv und kostenfrei.
Bücher für Ihre Lesung können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen.
Öffentliche Lesungen stellen eine urheberrechtlich relevante Nutzung dar und bedürfen grundsätzlich der Genehmigung.
Für kommerzielle Lesungen gilt eine Vergütungspflicht, das heißt, dem Autor steht eine angemessene Vergütung zu.
Auch bei kostenfreien Veranstaltungen oder Veranstaltungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen, ist eine Genehmigung erforderlich.
Veranstalter von öffentlichen Lesungen und Vortragende sind verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung die Genehmigung der VG WORT einzuholen und die Gebühren mit der VG WORT nach dem geltenden Tarif abzurechnen.
In den folgenden Fällen sind wir im Verlag der richtige Ansprechpartner:
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Vorträge in Bühnenhäusern
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„abendfüllende“ Lesungen, die mit Werken ein und desselben Autors bestritten werden (wobei „abendfüllend“ die Zeitdauer, nicht die Tageszeit betrifft)
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szenische Darstellungen und Dramatisierungen
Die oben genannten Formate müssen schriftlich per E-Mail angefragt werden. Bitte beachten Sie, dass wir für Veranstaltungen, für die Eintritt erhoben wird, eine Gebühr in Rechnung stellen.
Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Rechteklärung ein (ca. 4 Wochen).
Sie möchten beim Bundesweiten Vorlesetag mitmachen und anderen aus unseren Büchern vorlesen? Es gelten die oben genannten Rahmenbedingungen, sowohl für analoge als auch digitale Formate. Sie benötigen keine weitergehende Genehmigung.
Bitte beachten Sie: Von der Leseerlaubnis ausgenommen sind Titel aus dem Disney-Universum sowie alle Titel von Joanne K. Rowling, Marc-Uwe Kling und Ulrich Hub.

Bilderbuchkino
Sie möchten ein Bilderbuchkino vorführen? Auf unserer Website finden Sie eine kostenlose Auswahl aktueller Titel für Ihre Vorleseaktion.
Die bereitgestellten Bilderbuchkinos dürfen Sie gern in Ihrer Einrichtung nutzen (z.B. Kita, Schule, Bücherei), sofern die Veranstaltung der Leseförderung dient und kostenlos angeboten wird.
Bitte nutzen Sie folgende Copyrightangabe:
Autor*in und ggf. Illustrator*in, Buchtitel © Carlsen Verlag GmbH, Hamburg
Wir weisen Sie darauf hin, dass die vollständige oder teilweise anderweitige Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, die Überspielung sowie die kommerzielle Vorführung und Vermietung, nicht gestattet sind.
Bei öffentlichen Vorführungen gilt für Bilderbuchkinos eine Meldepflicht bei der VG Wort, sofern Sie den die Bilder begleitenden Text vorlesen und nicht frei erzählen.
Der von Ihnen gewünschte Titel ist nicht dabei?
Schreiben Sie uns eine Mail, um eine Genehmigung anzufragen. Bitte beachten Sie, dass wir für alle Titel, die nicht in unserem kostenlosen Pool enthalten sind, eine Gebühr in Rechnung stellen. Die Preise können Sie gern bei uns erfragen.
Kamishibai
Sie haben Interesse an der Erstellung einer Papiertheaters? Nach Prüfung der entsprechenden Rechte erteilen wir Ihnen gern eine Genehmigung und lassen Ihnen die Daten zukommen. Bitte beachten Sie, dass wir für diese Dienstleistung eine Gebühr in Rechnung stellen.
Lesespaziergänge und Ausstellungen
Sie planen einen Lesespaziergang oder eine Ausstellung? Nach Prüfung der entsprechenden Rechte erteilen wir Ihnen gern eine Genehmigung und lassen Ihnen die Daten zukommen.
Bitte beachten Sie, dass wir für dieses Veranstaltungsformat, also das öffentliche Ausstellen von (Bilder-)Büchern, eine Gebühr in Rechnung stellen.