Harry Potter Veranstaltungen - Vorgaben und Hinweise

Hinweise und Vorgaben zu Harry Potter Veranstaltungen

Liebe Veranstalter*in,


Sie möchten für Ihre Kund*innen und Harry-Potter-Fans eine Veranstaltung ausrichten? Dazu haben wir einige Hinweise für Sie zusammengestellt.
Seitens des Lizenzgebers gibt es Vorgaben, die bei der Ausrichtung Ihrer Veranstaltung zu berücksichtigen sind:
 

  • Ihre Veranstaltung kann überall dort stattfinden, wo Leser*innen sich treffen: in der Buchhandlung, in der Bibliothek, in der Schule etc. - und zwar sowohl vor Ort als auch online.
  • Es darf für die Teilnahme kein Eintrittsgeld erhoben werden.
  • Im Rahmen der Veranstaltung darf nicht für andere Produkte oder Dienstleistungen geworben werden.
  • Ihre Veranstaltung entspricht den Kriterien für familienfreundliche Events und bewegt sich im Rahmen allgemeiner und lokal gültiger gesetzlicher Bestimmungen.
  • Bei der Veranstaltung wird kein Alkohol konsumiert, falls doch müssen alle Veranstaltungen oder -aktivitäten mit der Kennzeichnung “ab 18 Jahren” versehen werden.
  • Im Zusammenhang mit Ihrer Veranstaltung steht Ihnen das genehmigte Bildmaterial - und nur dieses - zur Verfügung.
  • Laden Sie sich unter diesem Link: Werbematerial für Harry Potter Veranstaltungen das Bildmaterial kostenlos herunter. Bitte verwenden Sie diese immer mit dem Copyrightvermerk: ©Iacopo Bruno/ Carlsen Verlag 
  • In Ihrer Veranstaltung dürfen keine lebenden Tiere zum Einsatz kommen.
  • Szenische Aufführungen aus den Harry-Potter-Büchern sind nicht gestattet. Auch Umsetzungen oder Fortschreibungen der Geschichte in Gestalt neuer Figuren oder mit eigenen Texten sind nicht erlaubt.
  • Keine offiziellen Veranstaltenden oder Moderierenden stellen tatsächliche Charaktere aus den Büchern oder Filmen dar, z.B.: Hagrid, der durch Aktivitäten führt.
  • Keine neuen Charaktere, Kreaturen, Zaubersprüche, Situationen oder Schauplätze dürfen erschaffen werden.
  • Bestehenden Charakteren dürfen keine neuen Dialoge, Geschichten oder Gefühle als Teil ihrer Eventthematik gegeben werden.
  • Vorführungen der Harry-Potter-Filme sind im Rahmen Ihrer Veranstaltung nicht gestattet.


Über die Ladenöffnungszeiten für Mitternachtsveranstaltungen informiert ein Merkblatt des Börsenvereins, das Sie auf weiter unten auf dieser Seite finden. 


Wir wünschen Ihnen und Ihren Gästen viel Freude in Harrys Potters Welten!

Harry Potter und die Ladenöffnungszeiten